Individualanerkennung Anthroposophischer Körpertherapeut/Anthroposophic Body Therapist (ABT)
Stand: Oktober 2020
- Voraussetzungen für die Zertifizierung als Anthroposophischer Körpertherapeut (ABT) sind
- eine im Land der eigenen Niederlassung anerkannte abgeschlossene, medizinische und/oder medizinisch-körpertherapeutische Berufsausbildung, wie zum Beispiel Physio- oder Ergotherapeut, Heilpraktiker, Krankenpfleger, medizinischer Bademeister/Masseur, Arzt…., die Kraft ihrer Lizenz die Berechtigung haben, unbekleidete Personen zu behandeln.
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Grundberuf
- Abschluss einer von der Medizinischen Sektion anerkannten anthroposophisch-medizinischen Weiterbildung mit Zertifikat, sowie mindestens 100 Stunden mentorierte Praxis - diese kann im Zuge der Weiterbildung stattfinden und/oder im Austausch mit erfahrenen Kollegen. Regelmäßiger Kontakt zum Mentor ist Voraussetzung (1 - 2x/Monat).
- Vorlage von zwei dokumentierten Fallberichten, Niveau entsprechend den Richtlinien
- Regelmäßige anthroposophisch-körpertherapeutische Fortbildung muss nachgewiesen werden (mit Teilnahmebescheinigung - mindestens 60 Std. in vier Jahren)
- Abschlussgespräch vor der Zertifikatsvergabe
- Es wird eine Zertifikatsgebühr von € 200.- erhoben
Diese Regelung ist ab 1. Oktober 2020 gültig.
Weiterführende Dokumente:
Antragsformular Zertifizierung Anthroposophic Body Therapist ABT als Download
Antragsformular Zertifizierung Anthroposophic Body Therapist ABT pdf
Richtlinie zur Fallberichterstellung
Checkliste zur Fallberichterstellung (Download)